RICHTLINIEN & TIPPS
Prüfung der Ladung
Der Abnehmer hat unverzüglich zu kontrollieren bzw. zu prüfen, ob die Ware einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt ist und ob etwaige sichtbare Mängel bestehen. Diese sind sofort zu rügen.
Sofern die bereitgestellte Ware bis zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist nicht abgenommen ist, gilt sie mit Ablauf des fünften Werktages nach dem Lieferdatum bzw. nach Ablauf der Frist als genehmigt bzw. abgenommen.
Unsere Produkte werden unter Verwendung natürlicher Zuschlagstoffe hergestellt und können daher bestimmten Schwankungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unterliegen, wie z. B. Ausblühungen, Farbschwankungen, Lunker oder Oberflächenrisse. Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar. Muster oder Proben gelten daher als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen davon berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Materialausgabe von Pflastersteinen können nur in vollen Paletten/Lagen abgegeben werden. Eine Überlieferung im Rahmen der kleinsten Verpackungseinheit ist deshalb zu tolerieren. Kleinmengen behalten wir uns vor auf Paletten anzuliefern. Es gelten unsere Lieferbedingungen. Verpackungskosten (außer Paletten) sind in den Einheitspreisen enthalten. Wir verzichten, nicht zuletzt aus Umweltgründen, weitgehend auf werbewirksame Folienverpackungen und beschränken uns auf das notwendige Maß.
Produktpräsentation & Verarbeitung
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung und Verlegung die einschlägigen Richtlinien und Normen.
Beton & Farbe
Da Beton aus den Naturprodukten Kies oder Edelsplitte, Sand, Zement und Wasser besteht, ist auch seine Farbe natürlichen Schwankungen unterworfen. Ein heller Sand oder ein dunkler Zement – schon kann die Farbe oder auch die Oberflächentextur abweichen. Wir verwenden hochwertige, UV-beständige und dauerhafte Eisenoxydfarben, leichte Farbunterschiede zwischen den einzelnen Formaten einer Produktreihe oder auch innerhalb eines Formates sind produktionsbedingt. Sie unterstreichen den natürlichen Charakter unserer Steine und sind kein Reklamationsgrund. Bitte beachten Sie, dass farbige Betonsteinflächen durch Bewitterung und Benutzung eine Verschmutzung erfahren können, die optisch eine Veränderung der Farbe ergeben kann. Auch durch chemisch beigesetzte Zusätze zur Oberflächenversiegelung erfordert eine zeitnahe Reinigung der Oberfläche.
Qualitätssicherung
Die neuen Normen sehen keine Überwachung durch eine neutrale Fremdüberwachung vor. Eine durch den Hersteller ausgestellte Konformitätsbescheinigung reicht aus. Auf freiwilliger Basis wird von uns aber weiterhin die werkseigene Produktionskontrolle und neutrale Fremdüberwachung durch den PÜZ Bau GmbH, Ostfildern ausgeführt. Wir sind damit berechtigt, das bekannte Gütezeichen für unsere Bauprodukte zu führen.
Reduzierung von Kalkausblühungen
Ausblühungen, ein Prozess, bei dem sich an der Oberfläche durch Nässe weiße oder helle Kalkflecken bilden können, lassen sich leider nie ganz vermeiden und sind auch kein Grund zur Reklamation. Durch gezielte Lagerung vieler Produkte unter Dach gelingt es uns, diese Ausblühungen stark zu vermindern. Somit ist bei der Auslieferung unserer Produkte eine optimale Qualität gewährleistet.
Paletten & Geräte
Bei unbeschädigter Rückgabe von Paletten erhalten Sie von uns eine Gutschrift.
Werks- und Europaletten
Ausgabe 17,00 € | Rückgabe 15,00 €
Mauerscheibenpaletten
Ausgabe 25,00 € | Rückgabe 23,00 €
Eine kostenlose Rückholung von Paletten durch uns kann grundsätzlich nicht erfolgen. Eine Gutschrift für Paletten wird nur gewährt, wenn diese auch von uns an Sie in Rechnung gestellt wurden. Unsere Produkte werden auf Werks-, Euro- oder Mauerscheibenpaletten verpackt und verladen. Aufgrund des hohen Gewichtes unserer Betonprodukte und der damit einhergehenden Bruchgefahr der Holzpaletten sind die Paletten am Bestimmungsort mittels einer Palettengabel zu entladen.
Ausgegebene Mietgeräte wie Rüttelplatten, Schneidgeräte, Versetzhilfen usw. bleiben unser Eigentum und müssen in einwandfreiem Zustand in unser Lieferwerk zurückgebracht werden.
Warenrücknahmen
Warenrücknahmen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und in original verpackten, nicht geöffneten, nicht verschmutzten oder beschädigten Paketen, sofern diese frachtfrei an unser Werk angeliefert werden. Wir erteilen eine Gutschrift auf der Grundlage der Lieferrechnung, jedoch abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr von 25 %. Warenrücknahmen die nicht mit unserem zuständigen Innendienstmitarbeiter vereinbart wurden, sowie Rücknahmen einzelner Produkte oder Steine erfolgen grundsätzlich nicht, auch dann nicht, wenn diese Steine oder Produkte als einzelne Einheiten geliefert wurden.
Objektbemusterung
Bemusterungen für Objekte stimmen Sie bitte direkt mit unserem Innen- oder Außendienst ab.
Rückgabe von Transportverpackungen
Sämtliche von uns gelieferte Transportverpackungen (Stahlbänder, Kunststoffbänder, Schrumpffolien, Flachfolien) nehmen wir grundsätzlich kostenfrei zurück. Voraussetzung ist die frachtfreie Anlieferung an unser Werk und das Nichtvorhandensein von Verunreinigungen.
Verlegeempfehlung von Betonpflastersteinen
Als Unterbau ist je nach zu erwartender Belastung eine verdichtete Schicht Frostschutzkies von ca. 40–60 cm Höhe oder mehr erforderlich. Das Gefälle sollte mindestens 2,5 % betragen. Das eigentliche Pflasterbett bildet eine ca. 3–5 cm starke Schicht aus Splitt (Körnung 2–5 mm), welche in der Höhe mittels Abziehlatte so abgezogen wird, dass die Pflastersteine vor dem Abrütteln ca. 5 mm über der gewünschten fertigen Höhe liegen.
Da Pflastersteine in Farbe, Länge, Breite und Höhe nach DIN EN 1338 gewisse Abweichungen aufweisen dürfen, gilt es beim Verlegen darauf zu achten. Obwohl in der Höhe Toleranzen bis zu ± 3 mm erlaubt sind, sollte die Höhe der gelieferten Steine vorher durch Messen der Palettenhöhe überprüft und bei Abweichungen von mehr als ± 3 mm muss mit uns Kontakt aufgenommen werden. Toleranzen bis ca. ± 3 mm werden beim Abrütteln der Steine im Splittbett ausgeglichen. Da auch in der Länge und Breite Maßabweichungen bis zu ± 2 mm zulässig sind, ist so zu verfahren, dass unter Beachtung der erforderlichen Verlegebreite von Randeinfassungen durch Auslegen einzelner Steinzeilen vorher zu ermitteln ist. Wegen des „Verlegebildes“ sollte jeweils mit einer Richtschnur gearbeitet werden.
Grundsätzlich ist eine Fugenbreite von ca. 3–5 mm einzuhalten (keine Knirschverlegung!) unabhängig ob die Pflastersteine mit Abstandhalter versehen sind oder nicht. Diese Abstandhalter (Noppen) dienen beim Transport um Abplatzungen der Pflastersteinkanten zu verhindern. Eine Einhaltung der Fugenbreite ist die Voraussetzung für eine flexible Pflasterdecke. Dabei werden die Lasten die beim Befahren der Fläche entstehen an den Untergrund abgeleitet.
Nachdem bei Pflastersteinen Farbabweichungen möglich sind, wird empfohlen, die Steine wechselweise aus verschiedenen Paketen zu entnehmen. Somit entsteht eine „lebendige“ Pflasterfläche. Farbschwankungen vermindern weder die Güte, noch den Gebrauchswert der Fläche und können daher nicht als Mangel anerkannt werden. Des Weiteren kann es auch zu Unterschieden zwischen der gelieferten Ware und den Fotografien eines Prospektes oder in einer Musterausstellung verlegten Steinen kommen. Pflastersteine in Musterflächen und Musterständern zeigen durch UV-Einstrahlung und Verschmutzung schon eine Veränderung zum Neuprodukt.
Während dem Verlegen werden die Fugen kontinuierlich mit Brechsand oder Quarzsand – wobei bei farbigen Steinen grundsätzlich Quarzsand empfohlen wird – teilweise eingekehrt. Sodann wird die Fläche mittels Rüttler mit Gummiplatte oder Gummirollen abgerüttelt. Danach werden die Fugen wie vor beschrieben, evtl. in verschiedenen Arbeitsgängen vollends eingekehrt. Sollten während des Verlegens schadhafte Steine festgestellt werden, so sind diese auszuwechseln. Beanstandungen an Pflastersteinen können, außer bei versteckten Mängeln, nach dem Verlegen nicht mehr anerkannt werden.
Pflastersteine aus frischer Produktion dürfen erst nach 4 Wochen abgerüttelt werden. Ein Vermerk erfolgt auf dem Lieferschein.
Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.